Patientenverfügung, d. h. medizinische Anordnungen für den Fall einer schweren Erkrankung oder Verletzung, in welchem kein eigener Wille mehr gebildet oder geäußert werden kann, z.B.
- Anordnung palliativer (lindernder) Betreuung statt kurativer (heilender) Behandlung
- mit "Zeitschranke"
- mit Entscheidungskompetenz nur des Vorsorgebevollmächtigten oder in Zusammenwirken mit behandelnden Ärzten oder Pflegepersonen